Log in
VORBEMERKUNGEN

Sehr geehrte Kunden und Reisende,
Die ausführlichen Reisebedingungen der Frosch Ferienhäuser und Alpiner Hüttenservice GmbH (Veranstalter), nachfolgend „FFH" abgekürzt, werden mit der Buchung Bestandteil des Pauschalreisevertrages zwischen Ihnen und dem Veranstalter. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB. Jeder Kunde erkennt mit der Reiseanmeldung - dies gilt auch bei Online-Buchungen - diese Bedingungen für sich und für die von ihm mit angemeldeten weiteren Personen als verbindlich an.

1. ABSCHLUSS DES PAUSCHALREISEVERTRAGES, VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN

1.1. Für alle Buchungswege gilt:
a) Grundlage des Angebots von FFH und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von FFH für die jeweilige Reise.
b) Reisemittler und Buchungsstellen, sind von FFH nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages abändern, über die Reiseausschreibung bzw. die vertraglich von FFH zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen.
c) und d) entfällt
e) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von FFH herausgegeben werden, sind für FFH und die Leistungspflicht von FFH nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Inhalt der Leistungspflicht von FFH gemacht wurden.
f) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von FFH vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von FFH vor, an das FFH für die Dauer von 7 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit FFH bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist FFH die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
g) Die von FFH gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
h) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen.

1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch schriftlich, per E-Mail, per SMS oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung bietet der Kunde FFH den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 7 Tage gebunden.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch FFH zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird FFH dem Kunden eine Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln.

1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:
a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung von FFH erläutert.
b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.
d) Soweit der Vertragstext von FFH im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen" bietet der Kunde FFH den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Kunde 7 Tage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden.
f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. FFH ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.
h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung von FFH beim Kunden zu Stande.

1.4. FFH weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und
§ 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5).

1.5. Die Weitervermietung der Ferienhäuser und Ferienwohnungen von FFH ist ebenso nicht gestattet wie die Vermarktung als Veranstalter mit eigener Preisgestaltung.

1.6. Kundenwünsche nehmen wir bei Buchung gerne entgegen und leiten diese an die Vermieter bzw. Hausverwalter/Schlüsselhalter weiter. Bitte beachten Sie jedoch, dass FFH für deren Erfüllung keine Garantie übernehmen kann. Sonderwünsche sowie Buchungen unter einer Bedingung und mündliche Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie von FFH schriftlich bestätigt werden.


2. BEZAHLUNG
2.1. Wir haben zu Ihrer Sicherheit das Insolvenzrisiko über die Touristik Versicherungsservice GmbH (TourVers) mit Sitz in Hamburg abgesichert. Den Sicherungsschein, der den direkten Anspruch des Kunden gegen TourVers im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters verbrieft, erhalten Sie zusammen mit unserer Buchungsbestätigung.

2.2. Zahlungen erfolgen per Lastschriftverfahren oder Überweisung. Die Anzahlung beträgt 20% des Reisepreises. Sie ist umgehend nach Erhalt der Reisebestätigung fällig. Die Zahlung des restlichen Reisepreises erfolgt 30 Tage vor Reisebeginn. Bei Buchungen innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort fällig, Bezahlung im Lastschriftverfahren ist in diesem Fall nicht möglich. Die vollständigen Reiseunterlagen werden Ihnen per Post oder E-Mail zugeschickt. Liegen Anzahlung und/oder Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Fälligkeiten vor, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Sie mit den Rücktrittskosten laut diesen Reisebedingungen zu belasten.


3. BESONDERE BEDINGUNGEN UND HINWEISE
Der zustande gekommene Reisevertrag umfasst das gebuchte Objekt mit allem Zubehör entsprechend der Katalogausschreibung. Es darf nicht mit mehr als der dort angegebenen maximalen Personenzahl bewohnt/benutzt werden. Dies schließt auch Kinder und Kleinstkinder ein. Bei einer hiergegen verstoßenden Überbelegung hat der Eigentümer/ Schlüsselhalter das Recht, überzählige Personen hinauszuweisen oder einen erhöhten anteiligen Reisepreis für jede Zusatzperson zu verlangen. Ausnahmen sind nur im Einzelfall in Abstimmung mit uns und dem Eigentümer/Schlüsselhalter möglich.

Die von uns angebotenen Leistungen sind für Personen mit eingeschränkter Mobilität grundsätzlich nicht geeignet. Wir beraten Sie aber im Einzelfall aber gern persönlich.

Das Mietverhältnis gilt nur für die bestätigte Zeit. Am Anreisetag kann Einlass ins Mietobjekt erst ab 16 Uhr gewährt werden. Die Ankunftszeit ist in der Regel jeweils am vorgesehenen Anreisetag zwischen 16 Uhr und 18 Uhr. Falls Sie während der Anreise feststellen, dass Sie sich voraussichtlich verspäten werden, so informieren Sie bitte unbedingt rechtzeitig den Schlüsselhalter. Dieser wird darum bemüht sein, Ihren Empfang auch dann sicherzustellen (möglicherweise gegen Gebühr). Dies kann jedoch nicht garantiert werden. Abweichende Anreisezeiten entnehmen Sie bitte gegebenenfalls Ihren Reiseunterlagen. Von der Buchungsbestätigung abweichende Anreisetage sind aus organisatorischen Gründen in einer Reihe von Fällen nicht möglich. Auf jeden Fall muss eine solche Abweichung bei FFH angefragt werden. Ist die Abweichung möglich, so wird sie von uns schriftlich bestätigt.
Am Abreisetag entsprechend Buchungsbestätigung müssen die Mietobjekte spätestens um 10 Uhr verlassen und dem Vermieter bzw. seinen Beauftragten gereinigt und in gleichem Zustand wie bei der Übernahme übergeben werden. An- und Abreisetag zählen zusammen als 1 Tag. Wird das Haus/die Wohnung später als 10 Uhr verlassen, muss der anteilige Reisepreis für einen zusätzlichen Tag gezahlt werden. Abweichende An- und Abreisezeiten entnehmen Sie Ihren Reiseunterlagen. FFH behält sich vor, unter Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes die personenbezogen Daten an dritte Dienstleister (Vermieter, Schlüsselhalter, etc.) weiterzuleiten, die zur Abwicklung ihrer Reise notwendig sind.

Ihnen als Mieter steht das Recht zu, das gesamte Mietobjekt einschließlich Mobiliar und Gebrauchsgegenständen zu benutzen. Sie verpflichten sich, das Mietobjekt und sein Inventar sowie eventuelle Gemeinschaftseinrichtungen mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Sie sind verpflichtet, einen während der Mietzeit durch Ihr Verschulden oder das Verschulden Ihrer Begleitung und Gäste entstandenen Schaden zu ersetzen.

Der Eigentümer/Schlüsselhalter ist berechtigt, bei Schlüsselübergabe eine angemessene Kaution in bar für das Objekt zu verlangen. Diese wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe, nach Abzug entstandener Nebenkosten, erstattet. In einzelnen Fällen kommt es vor, dass die Kaution erst nach Abreise des Kunden per Überweisung zurückerstattet wird. Durch die Rückzahlung werden etwaige Schadensersatzansprüche des Eigentümers im Übrigen nicht berührt. FFH behält sich vor, Adressdaten des Kunden in diesem Zusammenhang auf Grundlage des Art. 6 DSGVO an den Vermieter weiterzuleiten. Kautionen und Kautionsabwicklung sowie die Abrechnung der Nebenkosten sind nicht Inhalt des mit uns zustande gekommenen Reisevertrages.

Anfallende Nebenkosten entnehmen Sie der Preisliste oder Buchungsbestätigung. Die Höhe der Nebenkosten ist von der Zahl der reisenden Personen (auch Kinder und Kleinstkinder) oder vom Verbrauch abhängig (z.B. Kurtaxe, Strom, Gas, Heizung, Kaminholz, Wasser, Wäsche). Sie werden teilweise, je nach Inanspruchnahme, direkt am Urlaubsort an den Vermieter oder Schlüsselhalter gezahlt. Die Bezahlung erfolgt in der Regel in bar. Nebenkosten, die nicht verbrauchsabhängig sind, müssen bei Anreise gezahlt werden. Alle Prospektangaben zu Nebenkosten stellen bloße Richtwerte dar, die in aller Regel eingehalten werden können. Bei Drucklegung dieses Katalogs noch nicht bekannte Abweichungen aufgrund von Änderungen der Kurtaxe, der Verbrauchstarife sind jedoch möglich. Die Kurtaxe, Telefonkosten und Transportkosten zum Haus sind immer vom Reisenden vor Ort zu entrichten.

Bei Sonderangeboten, z. B. 14=10, 7=6 oder 9=7, sind die variablen Nebenkosten für die volle tatsächliche Aufenthaltsdauer zu zahlen. Überschneidet der Aufenthalt bei Sonderangeboten zwei Reisezeiten, so wird stets der niedrigere Wochenpreis für den Preisnachlass zugrunde gelegt. Bei Buchungszeiten von 3-5 Tagen berechnen wir einen Aufschlag von 15 % des Mietpreises.

Beim Auszug muss das Objekt mit allem Zubehör von Ihnen gründlich gesäubert werden. Die Grundreinigung erfolgt jeweils durch Sie als Kunden, unabhängig von der Endreinigung durch die Vermieter. Zur Grundreinigung zählen die Reinigung der Küchenzeile o.ä., das Spülen und Einräumen des Geschirrs, die Beseitigung der restlichen Lebensmittel sowie sämtlicher Abfälle, das Abziehen der Betten und das Fegen aller Räume, so dass das Mietobjekt besenrein übergeben werden kann. Die Endreinigung umfasst zusätzlich unter anderem die gründliche Reinigung von Küche/Kochnische, Bad/Dusche/WC und das Wischen der Böden. Bei einigen Objekten haben Sie die Alternative, die Ferienwohnung / das Ferienhaus selbst zu reinigen oder die Reinigung dem Vermieter/Schlüsselhalter gegen eine angemessene Gebühr zu überlassen. Informationen hierzu finden Sie bei der jeweiligen Objektbeschreibung.

Bei den Programmausschreibungen wird darauf hingewiesen, ob im Mietobjekt Bettwäsche und Handtücher vorhanden oder mitzubringen sind, möglicherweise auch am Ort gemietet werden können. Das Standardmaß für franz. Betten und Doppelbettcouches beträgt 1,40 m. Falls Bettwäsche und/oder Handtücher am Ort gemietet werden können und Sie diesen Service in Anspruch nehmen wollen, geben Sie diesen Wunsch bitte bei Buchung an. Geschirrtücher werden in manchen Fällen vom Vermieter bereitgestellt; wir empfehlen jedoch generell diese ebenso wie Pool bzw. Strandtücher immer selbst mitzubringen. Ebenfalls mitzuführen sind in aller Regel Toilettenpapier sowie Spül- und Reinigungsmittel.

Zusatzbetten oder Kinderbetten sind in der jeweiligen Hausbeschreibung vermerkt. Sie müssen im Voraus bestellt werden und in der Buchungsbestätigung eingetragen sein. Die Bettwäsche für Kinderbetten ist in aller Regel mitzubringen. Bitte beachten Sie, ob ein Kinderbett nur innerhalb der ausgeschriebenen maximalen Personenzahl bereitgestellt wird, oder ob im Mietobjekt dadurch effektiv eine weitere Person untergebracht werden darf. Kinderbetten sind in der Regel für Kinder bis 2 Jahre geeignet. Zusatz- und Kinderbetten müssen in jedem Fall bei Buchung bestellt und teilweise auch rückbestätigt werden. In der Regel ist nur ein Zusatzbett bzw. ein Kinderbett möglich.

Ob ein Haustier erlaubt oder nicht erlaubt ist, entnehmen Sie bitte ebenfalls der jeweiligen Programmausschreibung. Ein Haustier muss auf jeden Fall mit einem Hinweis auf Art und Größe bei der Buchung angemeldet werden, auch wenn es entsprechend Ausschreibung erlaubt ist. Die Erlaubnis gilt grundsätzlich nur für ein Haustier, sofern in der Ausschreibung nicht anders vermerkt. Sind Haustiere nicht erlaubt, so bedeutet dies nicht zwingend, dass im Haus, in der Ferienanlage usw. mit Haustieren nicht zu rechnen ist oder dass in dem von Ihnen gebuchten Objekt nicht zeitweise Haustiere gehalten werden. Das liegt z.B. an der Struktur einer Ferienanlage mit teilweise privaten Eigentümern, denen diesbezüglich keine Vorschriften gemacht werden können, oder daran, dass der Vermieter eines ländlichen Objektes selbst einen Hund hält und Konflikte mit mitgebrachten Hunden vermeiden will. Wenn wiederum Haustiere grundsätzlich erlaubt sind, so bedeutet dies nicht automatisch, dass diese sich überall frei bewegen dürfen. In praktisch allen Ferienanlagen sind beispielsweise Poolbereich und Grünflächen für Hunde nicht zugänglich, erst recht gilt dies für Restaurants o.ä. Oft besteht auch die Verpflichtung zum Anleinen von Hunden. Tabu sind für Hunde natürlich auch die Pools von Einzelhäusern. Für Hunde und Katzen ist der EU-Heimtierausweis mit eingetragener Tollwutimpfung in fast allen Ländern vorgeschrieben bzw. wird dort anerkannt. Die Tiere müssen durch Mikrochip identifizierbar sein. Für bestimmte Hunderassen, meist sogenannte Kampfhunde, gelten in vielen Ländern strenge Vorschriften bzw. die Mitnahme ist generell verboten. Informieren Sie sich also entsprechend frühzeitig, am besten bei Ihrem Tierarzt bzw. im Internet.

Allergie: Beachten Sie, dass auch Häuser, in denen keine Haustiere erlaubt sind, eventuell Allergien hervorrufen können, denn wir haben keinen Einfluss auf Pollenflug, Hausstaub, usw.

In den Ferienhäusern und Ferienwohnungen sind Töpfe, Pfannen, Geschirr und Besteck in der Regel vollständig und für die Anzahl der gebuchten Personen ausreichend vorhanden. Technische Haushaltsgeräte wie z.B. Backofen, Mikrowelle, Geschirrspüler oder Waschmaschine sind nur dann vorhanden, wenn sie in der Beschreibung ausdrücklich erwähnt sind.

Heizung/Heizmöglichkeit: Für die angebotenen Mietobjekte ist Zentralheizung Standard. Einen Hinweis enthalten Ausschreibungen bei Besonderheiten, z.B. Elektroheizung (wegen der möglicherweise hohen Kosten über eine separate Stromabrechnung), Fußbodenheizungen oder aber bei einfachen Ofenheizungen oder sonstigen schlichten und nicht zentralen Heizangeboten.

TV/TV-Empfang: TV in der Objektbeschreibung bezeichnet ein Farb-Fernsehgerät. Ist ein Empfang über Satellit oder Kabel möglich, wird das im Text mit Sat-TV bzw. Kabel-TV dargestellt. Damit ist aber nicht unbedingt gewährleistet, dass auch deutsche Programme empfangen werden können.

Internet/WLAN: Wir übernehmen keine Garantie für die ständige Verfügbarkeit, Kompatibilität und Sicherheit. Sie müssen daher für ausreichenden Schutz Ihrer Endgeräte sorgen. Der Verbrauch kann begrenzt sein. Internet/WLAN ist regelmäßig für Ferienzwecke gedacht, also für den geschäftlichen Gebrauch o.ä. nicht geeignet. Die Nutzung von Internet/WLAN erfolgt allein auf Ihr Risiko. Bei der Nutzung von Internet/WLAN ist das geltende Recht einzuhalten. Sie sind insbesondere verpflichtet, keine Daten hochzuladen, die Materialien (z.B. Filme, Musikstücke) enthalten, die urheberrechtlich geschützt sind, jedoch z.B. über Internet-Tauschbörsen o.ä. illegal im Internet verbreitet werden. Sie sind des Weiteren dazu verpflichtet, auch Mitreisende (einschließlich minderjähriger Reiseteilnehmer) auf die Einhaltung des geltenden Rechts hinzuweisen und entsprechende Kontrollen durchzuführen. Im Falle eines schuldhaften Verstoßes gegen Ihre Pflichten entsprechend diesem Text „Internet/ WLAN" stellen Sie uns von jeglichen Ansprüchen Dritter hieraus frei.

Sind in der Ausschreibung Garten-/Terrassenmöbel (Mobiliar) genannt, ist nicht zwingend für jede Person ein Gartenstuhl vorhanden. Dies gilt auch für Sonnenliegen, deren Zahl oft begrenzt ist. Auflagen für Sonnenliegen werden von vielen Vermietern aus hygienischen Gründen nicht zur Verfügung gestellt. Sonnenliegen und Sonnenschirm sind ebenfalls nur vorhanden, wenn sie in der Objektbeschreibung erwähnt sind.

Nichtraucherhäuser: In einigen unserer Ferienhäuser ist das Rauchen unerwünscht. Wir bitten unsere Feriengäste die Einhaltung eines Rauchverbotes zu respektieren. FFH kann jedoch keine Garantie für ein rauchfreies Haus übernehmen. Einen entsprechenden Hinweis zu Nichtraucherhäusern finden Sie in unseren einzelnen Hausbeschreibungen.

Bei den Programmausschreibungen wird auch darauf hingewiesen, ob in einem Ferienhaus oder in einer Ferienanlage ein Swimmingpoolvorhanden ist, in der Regel mit einem Hinweis auf die saisonale Öffnungsperiode. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich die im Text genannten Termine für Saisonbeginn und Saisonende witterungsbedingt verschieben können. Bei Pools in Ferienanlagen usw. beachten Sie bitte die von der Verwaltung angegebenen Öffnungszeiten und gegebenenfalls speziell formulierte Baderegeln. Diese können beispielsweise Vorschriften/Verbote beinhalten zum Tragen von Badeshorts in den Pools, das Mitbringen von Bällen, Luftmatratzen und dergleichen in die Pools oder eine Badekappenpflicht.

Lärmbelästigung: Auch in Ihrem Urlaub geht für die Einheimischen der Alltag weiter: Für entsprechende Geräuschkulissen durch z.B. Bauarbeiter, Straßenverkehr oder Manöver ist FFH nicht verantwortlich.

Müllabfuhr: Müllabfuhr wird nicht immer bei Ein- und Auszug vorgenommen, sondern meistens im Laufe der Woche.


4. ÄNDERUNGEN VON VERTRAGSINHALTEN VOR REISEBEGINN
4.1 Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von FFH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind FFH vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

4.2 FFH ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch Email, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.

4.3 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von FFH gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von FFH gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.

4.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte FFH für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.


5. RÜCKTRITT
5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber FFH unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären, falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.

5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert FFH den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann FFH eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von FFH unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

5.3. FFH hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:

bis 61 Tage vor Mietbeginn 10 % des Mietpreises 60 bis 35 Tage vor Mietbeginn 50 % des Mietpreises 34 bis 2 Tage vor Mietbeginn 80 % des Mietpreises 1 Tag vor Mietbeginn oder bei Nichterscheinen 95 % des Mietpreises


5.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, FFH nachzuweisen, dass FFH kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von FFH geforderte Entschädigungspauschale.

5.5. FFH behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit FFH nachweist, dass FFH wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist FFH verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

5.6. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651e BGB von FFH durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn Sie FFH 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.

5.7. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.


6. NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNG
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung FFH bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. FFH wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.


7. KÜNDIGUNG AUS VERHALTENSBEDINGTEN GRÜNDEN
7.1. FFH kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von FFH nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

7.2. Kündigt FFH, so behält FFH den Anspruch auf den Reisepreis; FFH muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die FFH aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

7.3. FFH kann den Vertrag nach Reisebeginn kündigen, wenn der Reisende entgegen seinen Verpflichtungen aus Ziffer 1.1.c) dieser Bedingungen, die dort bezeichneten Angaben schuldhaft vor Vertragsschluss nicht, nicht wahrheitsgemäß oder nicht vollständig gemacht hat und dies ursächlich bedingt, dass die Teilnahme oder Fortsetzung der Reise objektiv unmöglich ist oder wird oder für FFH und/oder die anderen Reiseteilnehmer und die Reiseleitung, auch unter Berücksichtigung der Interessen des Reisenden, die (weitere) Teilnahme des Reisenden nicht zumutbar ist. Im Falle einer Kündigung durch FFH gelten die Regelungen in Ziffer 9.1 und 9.2 entsprechend.


8. OBLIEGENHEITEN DES KUNDEN/REISENDEN
8.1. Reiseunterlagen
Der Kunde hat FFH oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von FFH mitgeteilten Frist erhält.

8.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Sie sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen, einen eventuell bestehenden Schaden gering zuhalten oder zu vermeiden. Diese Schadensminderungspflicht erfordert es, Beanstandungen unverzüglich bei uns anzuzeigen:


Frosch Ferienhäuser GmbH

Dechaneistraße 30

D-48145 Münster


Telefon: 0251/ 899 050.
E-mail: info@frosch-ferienhaus.de


Darüber hinaus empfehlen wir, den Eigentümer/Schlüsselhalter ebenfalls sofort zu informieren.

b) Soweit FFH infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich an FFH oder den örtlichen Leistungsträger (Vermieter, Schlüsselhalter o. ä.) zu melden, damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden können, um die Reklamation zu überprüfen, gegebenenfalls den Mangel sofort zu beheben oder Ersatz zu stellen.
d) Die Leistungsträger (Besitzer, Schlüsselhalter, Agentur usw.) haben weder die Funktion einer Reiseleitung, noch sind sie Vertreter von FFH, nach haben sie die Befugnis, Ansprüche anzuerkennen und rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben.

8.3. Fristsetzung vor Kündigung
Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er FFH zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von FFH verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.


9. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG
9.1. Die vertragliche Haftung von FFH für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

9.2. FFH haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von FFH sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.


10. GELTENDMACHUNG VON ANSPRÜCHEN, ADRESSAT
Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber FFH geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Die in § 651 i Abs. (3) BGB aufgeführten vertraglichen Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.


11. PASS-, VISA- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN
11.1. Für die von uns angebotenen Objekte in Österreich, Italien, Schweiz, Frankreich und Polen benötigen EU-Bürger für die Einreise nur einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Kinder unter 16 Jahren benötigen einen eigenen Reisepass oder Personalausweis. Visa-, Impf- und Gesundheitsvorschriften bestehen derzeit nicht.

11.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden.

12. RECHTSWAHL, GERICHTSSTAND, SONSTIGE BESTIMMUNGEN
12.1. Alle Angaben in diesem Webauftritt und die neuen Reisebedingungen gelten ab dem 1.7.2018.

12.2. FFH weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass FFH nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für FFH verpflichtend würde, informiert FFH die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. FFH weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

12.3. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und FFH die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können FFH ausschließlich am Sitz von FFH verklagen.

12.4. Für Klagen von FFH gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von FFH vereinbart.

VORBEMERKUNGEN FÜR FERIENHÄUSER AB 20 BETTEN
Frosch Ferienhäuser vermietet Ferienhäuser ab 20 Betten nur an vom Anmelder zusammengestellte geschlossene Gruppen, die von dem jeweiligen Gruppenleiter oder einer Körperschaft des öffentlichen oder privaten Rechts geworben und zusammengestellt werden; bei Gruppen, die keine Körperschaften sind, erfolgt die Vermietung ausschließlich an den Anmelder.


1. ABSCHLUSS DES MIETVERTRAGES
a) Mit Ihrer (Online-)Buchung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an, wobei Sie sich an Ihr Angebot bis zur schriftlichen Zu- oder Absage von uns binden. Die elektronische Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrages dar.

Der Vertrag kommt endgültig erst durch unsere schriftliche Bestätigung zustande. . Für Umfang und Art der im Rahmen des Reisevertrags von FROSCH FERIENHÄUSER zu erbringenden Leistungen gelten ausschließlich die Beschreibungen, Abbildungen und Preisangaben in den Katalogen bzw. auf den Internetseiten von FROSCH FERIENHÄUSER, die für den Reisezeitraum gültig sind.

Wir weisen darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 312 ff. BGB für die angebotenen Leistungen
kein Widerrufsrecht besteht. Es gelten die in diesen Reisebedingungen unter "Rücktritt" aufgeführten Regelungen.

b) Weicht unsere Buchungsbestätigung von der Buchung des Anmelders ab, so liegt in der Buchungsbestätigung ein neues Vertragsangebot, an das Frosch Ferienhäuser 10 Tage gebunden ist und das der Anmelder durch Rücksendung des Buchungsformulars innerhalb dieser Frist annehmen kann.
c) Der Abschluss des Mietvertrages für geschlossene Gruppen, die vom Anmelder beworben und zusammengestellt werden, erfolgt mit dem jeweiligen Anmelder bzw. der anmeldenden Körperschaft des öffentlichen oder privaten Rechts. Der jeweilige Anmelder haftet für alle Gruppenteilnehmer. Anmeldende Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts schließen ausschließlich als solche Verträge mit Frosch Ferienhäuser ab.
d) Die finanzielle, organisatorische und informatorische Abwicklung erfolgt ausschließlich über den Gruppenanmelder. Das gilt auch für die Zusendung der Reiseunterlagen etc.

Die Korrektur von offensichtlichen Irrtümern z.B. aufgrund von Druck- oder Rechenfehlern, dem Vertauschen von Fotos, Zuordnungsfehlern im Internet, etc. bleibt vorbehalten. Die Weitervermietung der Ferienhäuser und Ferienwohnungen von FROSCH FERIENHÄUSER ist ebenso nicht gestattet wie die Vermarktung als Veranstalter mit eigener Preisgestaltung.

Kundenwünsche nehmen wir bei Buchung gerne entgegen und leiten diese an die Vermieter bzw. Hausverwalter/Schlüsselhalter weiter. Bitte beachten Sie jedoch, dass FROSCH FERIENHÄUSER für deren Erfüllung keine Garantie übernehmen kann. Sonderwünsche sowie Buchungen unter einer Bedingung und mündliche Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie von FROSCH FERIENHÄUSER schriftlich bestätigt werden.


Buchungen für Flüge, Fähren, Mietwagen und Skipässe werden von FROSCH FERIENHÄUSER als Fremdleistung lediglich vermittelt. Grundlage sind die Geschäftsbedingungen/Stornobedingungen der jeweiligen Leistungsträger.


2. ZAHLUNGEN
Wir haben zu Ihrer Sicherheit das Insolvenzrisiko über die Touristik Versicherungsservice GmbH (TourVers) mit Sitz in Hamburg abgesichert. Den Sicherungsschein, der den direkten Anspruch des Kunden gegen TourVers im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters verbrieft, erhalten Sie zusammen mit unserer Buchungsbestätigung.

Zahlungen erfolgen per Lastschriftverfahren oder Überweisung. Die Anzahlung beträgt 20% des Reisepreises. Sie ist umgehend nach Erhalt der Reisebestätigung fällig. Die Zahlung des restlichen Reisepreises erfolgt 30 Tage vor Reisebeginn. Bei Buchungen innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort fällig, Bezahlung im Lastschriftverfahren ist in diesem Fall nicht möglich. Die vollständigen Reiseunterlagen werden Ihnen per Post oder E-Mail zugeschickt. Liegen Anzahlung und/oder Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Fälligkeiten vor, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Sie mit den Rücktrittskosten laut diesen Reisebedingungen zu belasten.


3. BESONDERE BEDINGUNGEN UND HINWEISE
Der zustande gekommene Reisevertrag umfasst das gebuchte Objekt mit allem Zubehör entsprechend der Katalogausschreibung. Es darf nicht mit mehr als der dort angegebenen maximalen Personenzahl bewohnt/benutzt werden. Dies schließt auch Kinder und Kleinstkinder ein. Bei einer hiergegen verstoßenden Überbelegung hat der Eigentümer/Schlüsselhalter das Recht, überzählige Personen hinauszuweisen oder einen erhöhten anteiligen Reisepreis für jede Zusatzperson zu verlangen. Ausnahmen sind nur im Einzelfall in Abstimmung mit uns und dem Eigentümer/Schlüsselhalter möglich.

Das Mietverhältnis gilt nur für die bestätigte Zeit. Am Anreisetag kann Einlass ins Mietobjekt erst ab 16 Uhr gewährt werden, die Ankunftszeit ist in der Regel jeweils am vorgesehenen Anreisetag zwischen 16 Uhr und 18 Uhr. Falls Sie während der Anreise feststellen, dass Sie sich voraussichtlich verspäten werden, so informieren Sie bitte unbedingt rechtzeitig den Schlüsselhalter. Dieser wird darum bemüht sein, Ihren Empfang auch dann sicherzustellen (möglicherweise gegen Gebühr). Dies kann jedoch nicht garantiert werden. Abweichende Anreisezeiten entnehmen Sie bitte gegebenenfalls Ihren Reiseunterlagen. Von der Buchungsbestätigung abweichende Anreisetage sind aus organisatorischen Gründen in einer Reihe von Fällen nicht möglich. Auf jeden Fall muss eine solche Abweichung bei Frosch Ferienhäuser angefragt werden. Ist die Abweichung möglich, so wird sie von uns schriftlich bestätigt.

Am Abreisetag entsprechend Buchungsbestätigung müssen die Mietobjekte spätestens um 10 Uhr verlassen und dem Vermieter bzw. seinen Beauftragten gereinigt und in gleichem Zustand wie bei der Übernahme übergeben werden. An- und Abreisetag zählen zusammen als 1 Tag. Wird das Haus/die Wohnung später als 10 Uhr verlassen, muss der anteilige Reisepreis für einen zusätzlichen Tag gezahlt werden. Abweichende An- und Abreisezeiten entnehmen Sie Ihren Reiseunterlagen. FROSCH FERIENHÄUSER behält sich vor, unter Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes die personenbezogen Daten an dritte Dienstleister (Vermieter, Schlüsselhalter, etc.) weiterzuleiten, die zur Abwicklung ihrer Reise notwendig sind.

Ihnen als Mieter steht das Recht zu, das gesamte Mietobjekt einschließlich Mobiliar und Gebrauchsgegenständen zu benutzen. Sie verpflichten sich, das Mietobjekt und sein Inventar sowie eventuelle Gemeinschaftseinrichtungen mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Sie sind verpflichtet, einen während der Mietzeit durch Ihr Verschulden oder das Verschulden Ihrer Begleitung und Gäste entstandenen Schaden zu ersetzen.

Der Eigentümer/Schlüsselhalter ist berechtigt, bei Schlüsselübergabe eine angemessene Kaution in bar für das Objekt zu verlangen. Diese wird bei ordnungsgemäßer Rück-gabe, nach Abzug entstandener Nebenkosten, erstattet. In einzelnen Fällen kommt es vor, dass die Kaution erst nach Abreise des Kunden per Überweisung zurückerstattet wird. Durch die Rückzahlung werden etwaige Schadensersatzansprüche des Eigentümers im Übrigen nicht berührt. Frosch Ferienhäuser behält sich vor, Adressdaten des Kunden in diesem Zusammenhang auf Grundlage des § 28 Abs. 3 BDSG an den Vermieter weiterzuleiten. Kautionen und Kautionsabwicklung sowie die Abrechnung der Nebenkosten sind nicht Inhalt des mit uns zustande gekommenen Reisevertrages.

Anfallende Nebenkosten entnehmen Sie der Preisliste oder Buchungsbestätigung. Die Höhe der Nebenkosten ist von der Zahl der reisenden Personen (auch Kinder und Kleinstkinder) oder vom Verbrauch abhängig (z.B. Kurtaxe, Strom, Gas, Heizung, Kaminholz, Wasser, Wäsche). Sie werden teilweise, je nach Inanspruchnahme, direkt am Urlaubsort an den Vermieter oder Schlüsselhalter gezahlt. Die Bezahlung erfolgt in der Regel in bar. Nebenkosten, die nicht verbrauchsabhängig sind, müssen bei Anreise gezahlt werden. Alle Prospektangaben zu Nebenkosten stellen bloße Richtwerte dar, die in aller Regel eingehalten werden können. Bei Drucklegung dieses Katalogs noch nicht bekannte Abweichungen aufgrund von Änderungen der Kurtaxe, der Verbrauchstarife sind jedoch möglich. Die Kurtaxe, Telefonkosten und Transportkosten zum Haus sind immer vom Reisenden vor Ort zu entrichten.

Bei Sonderangeboten, z. B. 14=10, 7=6 oder 9=7, sind die variablen Nebenkosten für die volle tatsächliche Aufenthaltsdauer zu zahlen. Überschneidet der Aufenthalt bei Sonderangeboten zwei Reisezeiten, so wird stets der niedrigere Wochenpreis für den Preisnachlass zugrunde gelegt. Bei Buchungszeiten von 3-5 Tagen berechnen wir einen Aufschlag von 15 % des Mietpreises.


Beim Auszug muss das Objekt mit allem Zubehör von Ihnen gründlich gesäubert werden. Die Grundreinigung erfolgt jeweils durch Sie als Kunden, unabhängig von der Endreinigung durch die Vermieter. Zur Grundreinigung zählen die Reinigung der Küchenzeile o.ä., das Spülen und Einräumen des Geschirrs, die Beseitigung der restlichen Lebensmittel sowie sämtlicher Abfälle, das Abziehen der Betten und das Fegen aller Räume, so dass das Mietobjekt besenrein übergeben werden kann. Die Endreinigung umfasst zusätzlich unter anderem die gründliche Reinigung von Küche/Kochnische, Bad/Dusche/WC und das Wischen der Böden. Bei einigen Objekten haben Sie die Alternative, die Ferienwohnung / das Ferienhaus selbst zu reinigen oder die Reinigung dem Vermieter/Schlüsselhalter gegen eine angemessene Gebühr zu überlassen. Informationen hierzu finden Sie bei der jeweiligen Objektbeschreibung.

Bei den Programmausschreibungen wird darauf hingewiesen, ob im Mietobjekt Bettwäsche und Handtücher vorhanden oder mitzubringen sind, möglicherweise auch am Ort gemietet werden können. Das Standardmaß für franz. Betten und Doppelbettcouches beträgt 1,40 m. Falls Bettwäsche und/oder Handtücher am Ort gemietet werden können und Sie diesen Service in Anspruch nehmen wollen, geben Sie diesen Wunsch bitte bei Buchung an. Geschirrtücher werden in manchen Fällen vom Vermieter bereitgestellt; wir empfehlen jedoch generell diese ebenso wie Pool- bzw. Strandtücher immer selbst mitzubringen. Ebenfalls mitzuführen sind in aller Regel Toilettenpapier sowie Spül- und Reinigungsmittel.

Zusatzbetten oder Kinderbetten sind in der jeweiligen Hausbeschreibung vermerkt. Sie müssen im Voraus bestellt werden und in der Buchungsbestätigung eingetragen sein. Die Bettwäsche für Kinderbetten ist in aller Regel mitzubringen. Bitte beachten Sie, ob ein Kinderbett nur innerhalb der ausgeschriebenen maximalen Personenzahl bereitgestellt wird, oder ob im Mietobjekt dadurch effektiv eine weitere Person untergebracht werden darf. Kinderbetten sind in der Regel für Kinder bis 2 Jahre geeignet. Zusatz- und Kinderbetten müssen in jedem Fall bei Buchung bestellt und teilweise auch rückbestätigt werden. In der Regel ist nur ein Zusatzbett bzw. ein Kinderbett möglich.

Ob ein Haustier erlaubt oder nicht erlaubt ist, entnehmen Sie bitte ebenfalls der jeweiligen Programmausschreibung. Ein Haustier muss auf jeden Fall mit einem Hinweis auf Art und Größe bei der Buchung angemeldet werden, auch wenn es entsprechend Ausschreibung erlaubt ist. Die Erlaubnis gilt grundsätzlich nur für ein Haustier, sofern in der Ausschreibung nicht anders vermerkt. Sind Haustiere nicht erlaubt, so bedeutet dies nicht zwingend, dass im Haus, in der Ferienanlage usw. mit Haustieren nicht zu rechnen ist oder dass in dem von Ihnen gebuchten Objekt nicht zeitweise Haustiere gehalten werden. Das liegt z.B. an der Struktur einer Ferienanlage mit teilweise privaten Eigentümern, denen diesbezüglich keine Vorschriften gemacht werden können, oder daran, dass der Vermieter eines ländlichen Objektes selbst einen Hund hält und Konflikte mit mitgebrachten Hunden vermeiden will. Wenn wiederum Haustiere grundsätzlich erlaubt sind, so bedeutet dies nicht automatisch, dass diese sich überall frei bewegen dürfen. In praktisch allen Ferienanlagen sind beispielsweise Poolbereich und Grünflächen für Hunde nicht zugänglich, erst recht gilt dies für Restaurants o.ä. Oft besteht auch die Verpflichtung zum Anleinen von Hunden. Tabu sind für Hunde natürlich auch die Pools von Einzelhäusern.

Für Hunde und Katzen ist der EU-Heimtierausweis mit eingetragener Tollwutimpfung in fast allen Ländern vorgeschrieben bzw. wird dort anerkannt. Die Tiere müssen durch Mikrochip identifizierbar sein. Für bestimmte Hunderassen, meist sogenannte Kampfhunde, gelten in vielen Ländern strenge Vorschriften bzw. die Mitnahme ist generell verboten. Informieren Sie sich also entsprechend frühzeitig, am besten bei Ihrem Tierarzt bzw. im Internet.


Allergie: Beachten Sie, dass auch Häuser, in denen keine Haustiere erlaubt sind, eventuell Allergien hervorrufen können, denn wir haben keinen Einfluss auf Pollenflug, Hausstaub, usw.

In den Ferienhäusern und Ferienwohnungen sind Geschirr und Besteck in der Regel vollständig und für die Anzahl der gebuchten Personen ausreichend vorhanden. Technische Haushaltsgeräte wie z.B. Backofen, Mikrowelle, Geschirrspüler, Kaffeemaschine oder Waschmaschine sind nur dann vorhanden, wenn sie in der Beschreibung ausdrücklich erwähnt sind.

Heizung/Heizmöglichkeit: Für die angebotenen Mietobjekte ist Zentralheizung Standard. Einen Hinweis enthalten Ausschreibungen bei Besonderheiten, z.B. Elektroheizung (wegen der möglicherweise hohen Kosten über eine separate Stromabrechnung), Fußbodenheizungen oder aber bei einfachen Ofenheizungen oder sonstigen schlichten und nicht zentralen Heizangeboten.

TV/TV-Empfang: TV in der Objektbeschreibung bezeichnet ein Farb-Fernsehgerät. Ist ein Empfang über Satellit oder Kabel möglich, wird das im Text mit Sat-TV bzw. Kabel-TV dargestellt. Damit ist aber nicht unbedingt gewährleistet, dass auch deutsche Programme empfangen werden können.

Internet/WLAN: Wir übernehmen keine Garantie für die ständige Verfügbarkeit, Kompatibilität und Sicherheit. Sie müssen daher für ausreichenden Schutz Ihrer Endgeräte sorgen. Der Verbrauch kann begrenzt sein. Internet/WLAN ist regelmäßig für Ferienzwecke gedacht, also für den geschäftlichen Gebrauch o.ä. nicht geeignet. Die Nutzung von Internet/WLAN erfolgt allein auf Ihr Risiko. Bei der Nutzung von Internet/WLAN ist das geltende Recht einzuhalten. Sie sind insbesondere verpflichtet, keine Daten hochzuladen, die Materialien (z.B. Filme, Musikstücke) enthalten, die urheberrechtlich geschützt sind, jedoch z.B. über Internet-Tauschbörsen o.ä. illegal im Internet verbreitet werden. Sie sind des Weiteren dazu verpflichtet, auch Mitreisende (einschließlich minderjähriger Reiseteilnehmer) auf die Einhaltung des geltenden Rechts hinzuweisen und entsprechende Kontrollen durchzuführen. Im Falle eines schuldhaften Verstoßes gegen Ihre Pflichten entsprechend diesem Text „Internet/ WLAN" stellen Sie uns von jeglichen Ansprüchen Dritter hieraus frei.

Sind in der Ausschreibung Garten-/Terrassenmöbel (Mobiliar) genannt, ist nicht zwingend für jede Person ein Gartenstuhl vorhanden. Dies gilt auch für Sonnenliegen, deren Zahl oft begrenzt ist. Auflagen für Sonnenliegen werden von vielen Vermietern aus hygienischen Gründen nicht zur Verfügung gestellt. Sonnenliegen und Sonnenschirm sind ebenfalls nur vorhanden, wenn sie in der Objektbeschreibung erwähnt sind.

Nichtraucherhäuser: In einigen unserer Ferienhäuser ist das Rauchen unerwünscht. Wir bitten unsere Feriengäste die Einhaltung eines Rauchverbotes zu respektieren. Frosch Ferienhäuser kann jedoch keine Garantie für ein rauchfreies Haus übernehmen. Einen entsprechenden Hinweis zu Nichtraucherhäusern finden Sie in unseren einzelnen Hausbeschreibungen.

Bei den Programmausschreibungen wird auch darauf hingewiesen, ob in einem Ferienhaus oder in einer Ferienanlage ein Swimmingpoolvorhanden ist, in der Regel mit einem Hinweis auf die saisonale Öffnungsperiode. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich die im Text genannten Termine für Saisonbeginn und Saisonende witterungsbedingt verschieben können. Bei Pools in Ferienanlagen usw. beachten Sie bitte die von der Verwaltung angegebenen Öffnungszeiten und gegebenenfalls speziell formulierte Baderegeln. Diese können beispielsweise Vorschriften/Verbote beinhalten zum Tragen von Badeshorts in den Pools, das Mitbringen von Bällen, Luftmatratzen und dergleichen in die Pools oder eine Badekappenpflicht.

Lärmbelästigung: Auch in Ihrem Urlaub geht für die Einheimischen der Alltag weiter: Für entsprechende Geräuschkulissen durch z.B. Bauarbeiter, Straßenverkehr oder Manöver ist Frosch Ferienhäuser nicht verantwortlich.

Müllabfuhr: Müllabfuhr wird nicht immer bei Ein- und Auszug vorgenommen, sondern meistens im Laufe der Woche.


4. RÜCKTRITT
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Aus Beweisgründen empfehlen wir hierfür die Schriftform. Im Falle des Rücktritts oder bei Nichtantritt der Reise können wir von Ihnen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Hierbei werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt und in Abzug gebracht.


Diesen Ersatzanspruch können wir unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung entsprechend der zeitlichen Nähe des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Mietbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren. Hierbei bleibt es Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder dem Nichtantritt der Reise keine oder geringere Kosten entstanden sind, als in der nachstehenden Stornopauschale: Die Zeitstaffelung und Prozentsätze dieser Gliederung spiegeln die ausschließlich langfristige Vermietbarkeit von Ferienhäusern für Großgruppen (ab 20 Betten) an Reiseorganisatoren wieder:


Stornopauschale für Ferienhäuser ab 20 Betten

bis 25 Wochen vor Mietbeginn 20% des Mietpreises
24 bis 21 Wochen vor Mietbeginn 40% des Mietpreises
20 bis 17 Wochen vor Mietbeginn 60% des Mietpreises
16 bis 9 Wochen vor Mietbeginn 80% des Mietpreises
8 bis 4 Wochen vor Mietbeginn 90% des Mietpreises
weniger als 4 Wochen vor Mietbeginn
oder bei Nichterscheinen 95% des Mietpreises

Die Zeitstaffelung und Prozentsätze dieser Gliederung spiegeln die ausschließlich langfristige Vermietbarkeit von Ferienhäusern für Großgruppen (ab 20 Betten) an Reiseorganisatoren wieder: Frosch Ferienhäuser ist berechtigt, gegen Nachweis einen tatsächlich entstandenen höheren Schaden anstelle der Pauschalierung zu berechnen.

Der Berechnung zugrunde gelegt wird dabei der ursprünglich vereinbarte Gesamtreisepreis. Maßgebend für die Staffelung ist der Zugang Ihrer Rücktrittserklärung bei uns.

Gelingt es Frosch Ferienhäuser, einen anderen Mieter für den gleichen Zeitraum und zu denselben Bedingungen zu finden, werden unabhängig vom Rücktrittstermin lediglich 10% des Reisepreises berechnet.

Wird von Ihnen ein Ersatzreisender zu den gleichen Bedingungen für den fraglichen Zeitraum gestellt, wird lediglich eine Umbuchungsgebühr von 10 % des Reisepreises berechnet. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass uns rechtzeitig vor Mietbeginn eine verbindliche neue Buchung vorliegt, damit die nötigen Dispositionen von uns getroffen werden können.

Wird ein Ersatzreisender nur zu anderen Bedingungen (z. B. abweichende Gruppengröße, anderer Mietzeitraum etc.) gefunden, wird dem ursprünglichen Kunden der Differenzbetrag zwischen altem und neuen Reisepreis in Rechnung gestellt bzw. mit einem bereits gezahlten Reisepreis verrechnet. Ein Guthaben wird unverzüglich erstattet.

Dessen ungeachtet empfehlen wir für den Krankheitsfall den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, die wir Ihnen gerne vermitteln.


5. RÜCKTRITT DURCH DEN REISEVERANSTALTER
Wir können vor Mietbeginn vom Reisevertrag zurücktreten oder Ihnen nach Mietbeginn kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört, durch sein Verhalten andere gefährdet oder sich sonst grob vertragswidrig verhält;
b) ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt, Streik, Nichtverfügbarkeit des Mietobjekts aufgrund einseitig geänderter Dispositionen seitens des Eigentümers oder ähnlich zwingenden Gründen erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.

Kündigen wir den Reisevertrag nach a), verfällt der Mietpreis; treten wir gemäß b) vor Mietbeginn vom Vertrag zurück, so werden Ihnen alle eingezahlten Beträge unverzüglich erstattet, weitergehende Ansprüche sind jedoch ausgeschlossen. Kündigen wir den Vertrag gemäß b) nach Mietbeginn, so erhält der Kunde vom Reisepreis den Teil zurück, der den ersparten Aufwendungen des Reiseveranstalters entspricht.


6. VERSICHERUNGEN
Außer der gesetzlich vorgeschrieben Insolvenzversicherung mit Übergabe eines Sicherungsscheines sind in unseren Leistungen keine weiteren Versicherungen enthalten. Wir empfehlen Ihnen zusammen mit der Buchung den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Bei Rückfragen beraten wir Sie gern.

Die privaten Haftpflichtversicherungen regulieren in der Regel auch Schäden in Ferienhäusern/Ferienwohnungen, die durch Sie als Kunden verursacht wurden. Wir empfehlen Ihnen die Prüfung, ob Ihre Versicherung solche Schäden, auch im Ausland, abdeckt.


7. LEISTUNGEN
Welche Reiseleistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den für den maßgeblichen Zeitraum gültigen Katalogbeschreibungen bzw. aus den aktuellen Internetseiten von Frosch Ferienhäuser und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in unserer Buchungsbestätigung. Die im Katalog bzw. im Internet enthaltenen Angaben, soweit es sich nicht um offensichtliche Schreib- oder Rechenfehlen handelt, sind für uns bindend. Allerdings müssen wir uns vorbehalten, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Ausschreibung zu erklären, über die der Kunde vor Buchung informiert wird.

Nicht zu den Reiseleistungen vor Ort gehört die ständige Verfügbarkeit vorhandener Sport- und Freizeiteinrichtungen, soweit dies nicht ausdrücklich mitgebucht wurde und wir für deren Benutzbarkeit die Gewähr übernommen haben.


8. ÄNDERUNGEN
Kann die Vermietung infolge eines Umstandes, der erst nach Vertragsschluss eingetreten ist und den wir nicht zu vertreten haben, nicht entsprechend der Buchung durchgeführt werden, so sind wir berechtigt, einzelne Reiseleistungen zu ändern, wenn die Abweichung zur ursprünglich gebuchten Leistung objektiv nicht erheblich und für den Reisenden zumutbar ist sowie der Gesamtzuschnitt der Reise hierdurch nicht beeinträchtigt wird.


9. HAFTUNG
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für
a) die gewissenhafte Reisevorbereitung;
b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen;
d) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.

Unsere Haftung ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines unserer Leistungsträger verantwortlich sind.

Die Haftungsbeschränkung für Sachschäden beträgt je Kunde und Reise 4.100 Euro. Liegt der Reisepreis über 1.370 Euro ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Wir empfehlen Ihnen in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse den Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung, bei deren Vermittlung wir Ihnen ebenfalls gerne behilflich sind.

Die Haftung von uns ist beschränkt, soweit gesetzliche Haftungsbeschränkungen oder ausländische gesetzliche Vorschriften anzuwenden sind.

Alle Angaben, die nicht das Mietobjekt selbst betreffen, wurden ebenfalls sorgfältig von uns recherchiert; sie erfolgen gleichwohl ohne Gewähr, da sie oft auf Angaben von Drittpersonen und -organisationen beruhen. Entfernungsangaben sind geschätzt und meistens Luftlinie. Die Angaben zur Entfernung zum nächsten Gewässer bedeuten nicht, dass dort ein Badestrand vorhanden ist. Bei Einkauf ist der nächste „Laden" mit notwendigsten Bedarfsartikeln gemeint, oftmals Saisongeschäfte. Da kurzfristige Schließungen von Restaurants und Geschäften vorkommen können, übernimmt Frosch Ferienhäuser für diese Angaben keine Gewähr.


10. MITWIRKUNGSPFLICHT, GEWÄHRLEISTUNG, AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN
Sie sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen, einen eventuell bestehenden Schaden gering zuhalten oder zu vermeiden. Diese Schadensminderungspflicht erfordert es, Beanstandungen unverzüglich bei uns anzuzeigen; darüber hinaus empfehlen wir, den Eigentümer/Schlüsselhalter ebenfalls sofort zu informieren. Eine schuldhafte Verletzung dieser Mitwirkungspflicht kann zur Minderung oder zum Ausschluss von Ansprüchen führen. Ein schuldhaftes Unterlassen liegt z.B. nicht vor, wenn Mangelanzeige bzw. Abhilfeverlangen unzumutbar sind, wenn ein Fall von Unmöglichkeit gegeben ist, oder wenn Mangelanzeige bzw. Abhilfeverlangen schuldlos unterlassen werden.

Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht oder stellen Sie vor Ort Mängel am Mietobjekt fest, so können Sie Abhilfe verlangen. Wenden Sie sich dann unverzüglich an den örtlichen Leistungsträger (Vermieter, Schlüsselhalter o.ä.) und an uns, damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden können, um die Reklamation zu überprüfen, gegebenenfalls den Mangel sofort zu beheben oder Ersatz zu stellen. Unsere Leistungsträger (Besitzer, Schlüsselhalter, Agentur, etc.) selbst haben weder die Funktion einer Reiseleitung noch sind sie unsere rechtlichen Vertreter vor Ort, haben also auch nicht die Befugnis, geltend gemachte Ansprüche anzuerkennen undr echtsverbindliche Erklärung mit Wirkung für und gegen uns abzugeben und/oder entgegenzunehmen.

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Reiseleistungen müssen Sie innerhalb einer Ausschlussfrist von 1 Monat nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend machen, falls Sie nicht ohne Ihr Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert worden sind. Auch insoweit empfehlen wir die Schriftform. Ihr Reisemittler (Reisebüro, Internet-Reiseportal usw.) ist nicht befugt, die Anmeldung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen entgegenzunehmen.

Wird die Inanspruchnahme des gebuchten Objekts durch Mängel ganz erheblich beeinträchtigt, so können Sie den Reisevertrag kündigen. Voraussetzung hierfür ist in aller Regel, dass Sie zuvor von uns mit angemessener Fristsetzung Abhilfe verlangt haben und diese Frist ergebnislos verstrichen ist. Der Bestimmung einer Frist bedarf es dann nicht, wenn eine Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wurde.


11. VERJÄHRUNG - PASS-, VISA- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN
11.1 Die Gewährungsfrist für Ansprüche aus diesem Reisevertrag beträgt 12 Monate. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hiervon unberührt bleibt die gesetzliche Verjährungsfrist von Schadensersatzansprüchen wegen der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und wegen sonstiger Schäden, die auf grobes Verschulden des Reiseveranstalters beruhen.

11.2 Für die von uns angebotenen Objekte in Österreich, Italien, Schweiz, Frankreich und Polen benötigen deutsche Staatsangehörige für die Einreise nur einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Personen unter 16 Jahren benötigen einen Kinderausweis mit Lichtbild oder eine Eintragung im Pass der Eltern. Visa- und Gesundheitsvorschriften bestehen nicht. Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften (Reisedokumente, Impfungen, Devisen- und Zollvorschriften usw., ggf. auch für die Einführung Ihres Haustiers) selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine Schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von Frosch Ferienhäuser bedingt sind. Für nicht deutsche Staatsangehörige gibt das zuständige Konsulat Auskunft.


12. RECHTSWAHL, GERICHTSSTAND, SONSTIGE BESTIMMUNGEN
Alle Angaben in diesem Webauftritt sowie die Reisebedingungen gelten ab dem 15.3.2018.

Anwendbares Recht Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Frosch Ferienhäuser findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Das gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen Frosch Ferienhäuser im Ausland für die Haftung von Frosch Ferienhäuser dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Gerichtsstand Ist der Kunde ein Verbraucher mit Wohnsitz im Inland, richtet sich der jeweilige Gerichtsstand für Klagen des Kunden gegen Frosch Ferienhäuser sowie für Klagen von Frosch Ferienhäuser gegen den Kunden nach den gesetzlichen Regelungen. Ist der Kunde bzw. Vertragspartner des Reisevertrages Kaufmann, juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts oder eine Person, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Frosch Ferienhäuser vereinbart; die Regelungen für das Mahnverfahren gemäß den §§ 688 ff. ZPO bleiben unberührt.

Sonstige Bestimmungen Die vorstehenden Bedingungen gelten nicht
- wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und Frosch Ferienhäuser anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt

oder


- wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die oben erwähnten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Regelungen sowie des abgeschlossenen Reisevertrages zur Folge.


13. VERANSTALTER:
Frosch Ferienhäuser und Alpiner Hüttenservice GmbH (AG Münster HRB 2622),
Geschäftsführer: Volker Frost und Anja Heide
Dechaneistraße 30, D-48145 Münster,
Telefon: 0251/ 899 05-0, Fax: 0251/ 899 05 50.
E-mail: info@frosch-ferienhaus.de
Internet: www.frosch-ferienhaus.de