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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mietverträge über Apartments/ Ferienwohnungen/Ferienhäuser §1 Die A u. F Vermietungs- & Verwaltungs GmbH ist bevollmächtigt, diesen Vertrag in Namen und auf Rechnung des Vermieters auszufertigen. Sie tritt nur als Vermittler des Ferienquartiers auf. §2 Das Ferienquartier wird nur bis zum Tag der Fälligkeit reserviert. Gehen der unterzeichnete Mietvertrag bzw. die Anzahlung nicht termingerecht ein, so ist der Vermittler berechtigt, das Ferienobjekt anderweitig zu vermieten. §3 Die Schlüsselübergabe (Anreise) erfolgt in der Regel von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Bei einer späteren Ankunft bitten wir um eine Information bis 17:00 Uhr (038232/15505), um den Ort der Schlüsselübergabe abzusprechen. Für längere Wartezeiten nach Büroschluss kann eine Gebühr (25,00 €) erhoben werden. Der An- und Abreisetag werden zusammen als ein Tag berechnet. Das Mietobjekt ist am Abreisetag bis 10:00 Uhr besenrein und mit gewaschenem Geschirr/ entleertem Geschirrspüler/entsorgtem Müll zur Endreinigung freizugeben. Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung. Fortsetzung oder Erneuerung des Mietverhältnisses nach seinem Ablauf müssen neu vereinbart werden. §4 Der Vermittler darf nach vorheriger Absprache mit dem Mieter das Mietobjekt betreten. In besonderen Situationen, z.B. Gefahr für andere Gäste oder das Mietobjekt, darf der Vermittler das Objekt auch ohne Anwesenheit des Mieters öffnen und betreten. §5 Der Mieter darf das Ferienquartier ausschließlich für private Erholungszwecke nutzen. Jedwede gewerbliche Nutzung ist ausgeschlossen. Gleiches gilt für Weiter- und Untervermietung. Mehr als die im Mietvertrag aufgeführten Personen dürfen nur nach einer entsprechenden Vertragsänderung mit der A&F Vermietungs- und Verwaltungs GmbH als Vertreter des Vermieters aufgenommen werden. Haustiere dürfen nur nach erfolgter Zustimmung des Vermieters/des Vermittlers mitgebracht werden. Die Hausordnung ist zu beachten. §6 Der Vermittler haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietgegenstandes. Der Vermittler kann nicht haftbar gemacht werden für Straßen- bzw. Bauarbeiten, die er nicht selbst zu vertreten hat. Der Mieter zahlt auch dann den vollen Mietpreis, wenn er meint, dass die Ferienunterkunft trotz Beschreibung seinen Vorstellungen nicht entspricht. Schadensansprüche gegen den Vermittler sind ausgeschlossen. §7 Führt ein Mangel des Mietobjektes zu Sach- und Vermögensschäden, so haftet der Vermieter gegenüber dem Mieter und anderen zum Aufenthalt in dem Mietobjekt berechtigten Personen für diese Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung des Vermieters für ein Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen ist gleichfalls auf deren Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. §8 Die in die Ferienunterkunft mitgebrachten Sachen gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne des § 701 BGB. Ersatzansprüche gegen den Vermieter oder die A&F Vermietungs- und Verwaltungs GmbH können nur bei Nachweis mindestens grob fahrlässiger Vertragsverletzungen geltend gemacht werden. Bei Verlust von Geld oder Wertsachen sind Ersatzansprüche auch bei Nachweis grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. §9 Eventuelle Schäden/Mängel im Mietobjekt sind vom Mieter innerhalb von 24 Stunden bzw. am darauffolgenden Werktag beim Vermittler anzuzeigen. Für die Dauer des nicht vertragsgemäßen Zustandes der Ferienwohnung kann eine entsprechende Herabsetzung des Mietpreises erfolgen, sofern die Mängelbeseitigung nicht in angemessener Frist erfolgt. Die Minderung tritt nicht ein, wenn der Mieter den Mangel nicht sofort nach Bezug angemeldet hat. §10 Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt schonend und pfleglich zu behandeln. Der Mieter haftet für jede schuldhafte Beschädigung des Mietobjektes, die er, die zum Aufenthalt im Mietobjekt berechtigten Personen und Personen, die mit dem Mietobjekt auf seine Veranlassung in Berührung kommen, verursachen. §11 Kraftfahrzeuge können auf dem laut Objektbeschreibung aufgeführten kostenfreien Parkplatz auf eigene Gefahr geparkt werden. Ein zusätzlicher Stellplatz im Ort kann nur auf einem öffentlichen Parkplatz gegen Gebühr in Anspruch genommen werden. Das Abstellen von Wohnwagen, Campinganhängern oder Zelten auf dem Grundstück ist verboten. §12 Bereitgestellte Fahrräder, Bollerwagen oder Spielgeräte sind nicht Bestandteil des Mietvertrages. Die Nutzung geschieht grundsätzlich auf eigene Gefahr. Selbstverursachte Schäden (Reifenpannen und Folgen von Unfällen) sind dem Vermieter/Vermittler zu melden und auf eigene Kosten zu beheben. §13 Stellt der Eigentümer dem Mieter einen kostenlosen Internetzugang zur Verfügung, übernimmt dieser jedoch keine Haftung für die einwandfreie Funktion der Geräte sowie der Leistung des Providers. Schadensersatzansprüche wegen einer fehlenden Verbindung o.ä. sind ausgeschlossen. Der Mieter ist verantwortlich für alle Aktivitäten im Internet während der vereinbarten Mietzeit. Der Provider speichert die Verbindungsdaten bis zu 6 Monaten, so dass ein etwaiger Aufruf strafrechtlich relevanter Seiten nachvollziehbar ist. §14 Bettwäsche und Handtücher sind nicht in jedem Objekt obligatorisch, können jedoch gegen Gebühr dazu gebucht werden. §15 Umbuchungen sind nur in Absprache mit der A&F Vermietungs- und Verwaltungs GmbH innerhalb von 11 Monaten im gebuchten Objekt möglich. §16 Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, hat der Eigentümer einen Ersatzanspruch nach folgender Staffelung: Gültig für Ferienwohnung/App., Ferienhaus, Bungalow, Doppelzimmer: - bis zum 45. Tag vor Anreise 15 % - bis zum 30. Tag vor Anreise 50 % - bis zum 29. Tag vor Anreise 80 % Danach gilt der allgemeine Grundsatz von 80 %. Bei Wiederbelegung des Mietobjektes zahlen Sie in jedem Fall 15% des Mietpreises als Bearbeitungsgebühr. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Die Rücktrittserklärung hat in jedem Fall schriftlich gegenüber der Zimmervermittlung der A&F Vermietungs- und Verwaltungs GmbH zu erfolgen. Bei späterer Anreise bzw. früherer Abreise hat der Mieter keinen Anspruch auf Erstattung von Teilen des Mietpreises. §17 Der Mietvertrag kann seitens des Vermieters infolge des Eintreffens von Fällen höherer Gewalt oder sonstigen Umständen, die außerhalb der Einflusssphäre des Vermieters liegen, fristlos gekündigt werden. §18 Eine Kaution von € 100,00 ist durch den Mieter vorab zu überweisen, die nach Abreise des Mieters bei ordnungsgemäßer Ferienobjektübergabe an diesen erstattet wird. §19 Sämtliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der Schriftform, ebenso eine etwaige Aufhebung dieser Schriftformklause