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Allgemeine Buchungsbedingungen Lieber Gast, vielen Dank, dass Sie sich für einen Urlaub im staatlich anerkannten Erholungsort Sögel entschieden haben. Nachfolgend finden Sie unsere geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie erklären sich durch die Nutzung damit einverstanden, dass Sie, sowie alle mitreisenden Personen, diesen AGB unterliegen. UNTERKUNFTSVERMITTLUNG 1. Wir schließen den Mietvertrag im Namen und mit Vollmacht des Eigentümers ab. Die Sögel Marketing GmbH/Tourist-Information Sögel ist nur Vermittler und vom Eigentümer beauftragt, in seinem Namen und für seine Rechnung sämtliche Zusammenhänge mit dem Abschluss des Mietverhältnisses im unmittelbaren Zusammenhang stehenden Erklärung abzugeben und zu empfangen, sowie Ihre Zahlungen entgegen zu nehmen. Die Sögel Marketing GmbH ist und wird nicht Partei etwaiger vertraglicher Beziehungen zwischen Urlaubern und Vermietern und tritt im Falle von Streitigkeiten zwischen Urlaubern und Vermietern auch nicht als Vermittler auf. 2. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie dem Gastgeber den Abschluss eines Beherbergungsvertrages gemäß Ihren Angaben (Urlaubszeit, Unterkunft, Personenanzahl, mitreisende Personen, Haustiermitnahme, etc.) verbindlich an. Der Beherbergungsvertrag ist abgeschlossen, sobald die Unterkunft bestellt und zugesagt wurde. Dies gilt ausdrücklich auch für den Fall der telefonischen Buchung. Sie erhalten von uns eine schriftliche Buchungsbestätigung. Diese hat ausschließlich deklaratorischen Charakter und ist ausdrücklich nicht Voraussetzung für das Zustandekommen des Beherbergungsvertrages. Sollte die Buchung kurzfristig vor Reiseantritt erfolgen, so kann die Buchungsbestätigung auf Wunsch per Fax oder Email übermittelt werden. Falls eine Buchungsbestätigung aus Zeitgründen nicht mehr möglich sein sollte, wird aufgrund des mündlichen Vertragsabschlusses die Unterkunft bereitgestellt. Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. 3. Bei jedem durch die Vermittlung vermittelten Vertrag gelten die jeweiligen Zahlungsmodalitäten des vermittelten Gastgebers. Sollte dieser eine Vorauszahlung wünschen, so wird dies dem Gast in der Buchungsbestätigung mitgeteilt. 4. Von der Errichtung des Mietzinses werden Sie nicht dadurch befreit, dass Sie durch einen in Ihrer Person liegenden Grund (z.B. Erkrankung, Verhinderung aus beruflichen oder/und familiären Gründen) den Mietgegenstand nicht nutzen können. Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Wenn Sie den Aufenthalt aus Gründen nicht antreten oder abbrechen, die der Gastgeber nicht zu vertreten hat, so sind sie zur Entrichtung des Mietpreises weiterhin verpflichtet Im Falle eines Rücktritts durch den Mieter werden die folgenden Gebühren oder Prozentsätze (%), ausgehend vom Gesamtmietpreis, in der nachstehenden Staffelung fällig (gültig für alle über die Sögel Marketing GmbH vermittelten Unterkünfte wie z. B. Hotel, Pension, Gasthof, Gästehaus, Jugendherberge, Ferienwohnung/Appartement, Ferienhaus): - bis zum 56. Tag vor Anreise pauschal 20,00 Euro - bis zum 46. Tag vor Anreise 25% - bis zum 36. Tag vor Anreise 50% - bis zum 4. Tag vor Anreise 80% - bis zum 1. Tag vor Anreise 90% Danach gilt der allgemeine Grundsatz von 100%. Es können individuelle Sätze für einige Objekte gelten. Diese entnehmen Sie bitte den bei der Buchung angezeigten Stornierungsbedingungen. 5. Die angegebenen Preise beziehen sich auf die Angaben der jeweiligen Eigentümer. Die Buchungsbestätigung erhalten Sie als Rechnung. Die Zahlung ist fällig und zahlbar bis spätestens 14 Tage vor Reiseantritt auf das Konto der Sögel Marketing GmbH, bei der Sparkasse Emsland (IBAN: DE64266500011080012469; BIC: NOLADE21EMS), unter Nennung der Buchungsnummer. 6. Wenn der Gastgeber die Beherbergungsleistung nicht vertragsgemäß erbringt, stehen dem Gast die Rechte gemäß §§ 536 ff BGB gegenüber dem Gastgeber zu. Zeigt sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel, so ist der Gast verpflichtet, diesen dem Gastgeber unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies, und kann der Gastgeber infolge dessen nicht Abhilfe schaffen, so kann der Gast Minderungsansprüche oder gar Schadensersatzansprüche nicht geltend machen. Der Gastgeber kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird. Hat die Unterkunft zur Zeit der Überlassung an den Gast einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Gast für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat der Gast nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht. Bei Übernahme des Mietobjektes sind etwaige Mängel und/oder Schäden sofort dem Gastgeber zu melden, damit dieser Abhilfe schaffen kann. Unterlässt es ein Gast schuldhaft, einen Mangel unverzüglich anzuzeigen, so droht der Verlust sämtlicher Ansprüche. 7. Die Schlüssel für den Mietgegenstand erhalten Sie, sofern nicht anders ausgewiesen, in unserem Büro (Am Markt 2, 49751 Sögel). Außerhalb unserer Öffnungszeiten bekommen Sie von uns einen Code zur Entnahme der Schlüssel an unserem Schlüsselausgabekasten. BITTE BEACHTEN SIE: Die Schlüsselübergabe kann nur nach vollständiger Begleichung des Reisepreises erfolgen! 8. Alle Mietobjekte sind erst ab 14:00 Uhr beziehbar und müssen am Abreisetag bis 10:00 Uhr geräumt sein! § 545 BGB wird ausgeschlossen. Für den Fall, dass die Mieterin den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fortsetzt, gilt das Mietverhältnis daher als nicht verlängert. Der Gast zahlt einen Mietzins, der dem entspricht, den er mit dem Gastgeber für die reguläre Mietzeit anteilig vereinbart hat. 9. Für die Erfüllung der Vermieterpflichten haftet ausschließlich der Eigentümer. Die Sögel Marketing GmbH haftet nicht für Handlungen und Unterlassungen des Eigentümers/Vermieters. 10. Die Aufnahme zusätzlicher Personen ist nicht gestattet. Im Übrigen darf der Mietgegenstand nicht an Dritte vermietet oder sonst entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte überlassen werden. 11. Ab 22:00 Uhr beginnt die Nachtruhe. Diese gilt es unbedingt einzuhalten. Alle unsere Unterkünfte sind zudem Nichtraucher-Objekte (soweit nicht anders ausgewiesen) und wir bitten Sie, dies zu respektieren! 12. Der Mietgegenstand ist bei Ihrer Abreise in folgendem Zustand zu hinterlassen: Besenrein, Mülleimer entleert, Geschirr gespült, sämtliche Fenster und Türen verschlossen! 13.Der Gastgeber erbringt seine Leistungen stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum Aufenthaltszeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen. Aus diesem Grund kann es zu Corona bedingten angemessenen Nutzungsregelungen oder -beschränkungen bei der Inanspruchnahme von Leistungen und beim Besuch örtlicher Einrichtungen (z. B. Schloss Clemenswerth, Tourist-Information Sögel, Forum Sögel e. V.) kommen. Bitte beachten Sie die aktuellen behördlichen Vorgaben des Landes Niedersachsen unter https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html Der Gast ist gehalten, die vor Ort bestehenden Nutzungsregelungen zu beachten und im Falle von bei sich typischen Corona-Krankheitssymptomen unverzüglich den Gastgeber bzw. die Tourist-Information Sögel (Tel. 0 59 52 / 206-400) zu informieren. Der Gastgeber erbringt seine Leistungen stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum Aufenthaltszeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen. Aus diesem Grund kann es zu Corona bedingten angemessenen Nutzungsregelungen oder -beschränkungen bei der Inanspruchnahme von Leistungen und beim Besuch örtlicher Einrichtungen (z. B. Schloss Clemenswerth, Tourist-Information Sögel, Forum Sögel e. V.) kommen. Bitte beachten Sie die aktuellen behördlichen Vorgaben des Landes Niedersachsen unter https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html Der Gast ist gehalten, die vor Ort bestehenden Nutzungsregelungen zu beachten und im Falle von bei sich typischen Corona-Krankheitssymptomen unverzüglich den Gastgeber bzw. die Tourist-Information Sögel (Tel. 0 59 52 / 206-400) zu informieren. 14. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jeden geschlossenen Mietvertrages. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages gelten nur, wenn Sie schriftlich vereinbart werden. 15. Sollten einzelne Regelungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstige Regelungen des Mietvertrages unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Regelung sollen die gesetzlichen Vorschriften treten. 16. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag und den vermittelten Beherbergungsverträgen ist Sögel.