Login
1. Vermittlungs- und Reservierungsvertrag Die Butjadingen Unterkunftsvermittlung im Folgenden kurz BUV genannt ist nicht Reiseveranstalter im Sinne des § 651 BGB. Auf der Buchungsplattform https://www.butjadingen-vermietung.de stellt die BUV lediglich die technische Lösung Dritter zur Buchung von Unterkünften wie Hotelzimmer, Ferienwohnungen, etc. bereit. Durch die Vermittlung einer Leistung durch die BUV entsteht unmittelbar keine vertragliche Beziehung zwischen Gast und touristischem Leistungsträger. Eine vertragliche Beziehung wird nur direkt zwischen Gast und touristischem Leistungsträger geschlossen. Eine solche vertragliche Beziehung zwischen Gast und touristischem Leistungsträger (Beherbergungsvertrag) kommt durch übersenden einer Reservierungsbestätigung in Form eines Faxes, einer E Mail oder eines Briefes zustande; der Beherbungsvertrag schließt alle weiteren vertraglichen Pflichten und Leistungen ein. 2. Haftung Für Angaben, Auskünfte und Leistungen der Anbieter haftet die BUV nicht, sie haftet auch nicht für Mängel der jeweiligen Unterkunft oder damit verbundener Leistungen. Sollte es zu Beanstandungen kommen, so muss der Vertragspartner des vorher geschlossenen Beherbergungsvertrages den Vermieter umgehend informieren, um so unmittelbar für Abhilfe sorgen zu können. Die Haftung des Vermieters ist auf den 2-fachen Preis der vermittelten Leistung beschränkt, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Gleiches gilt für Leistungen aus dem Vermittlungsvertrag. Nur für eigene Vermittlungsfehler haftet die BUV; sie haftet nicht für Fehler, die durch falsche Eingaben auf der Plattform https://www.butjadingen-vermietung.de entstehen. Ausgeschlossen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit. Eventuelle Ansprüche sind binnen eines Monats ab dem vertraglich vorgesehenen Reiseende anzumelden. Anderenfalls sind sie ausgeschlossen. 3. Vermittlungs- und Reservierungsgebühr ... fällt für den Nutzer nicht an! Die Bezahlung der Leistungen der BUV erfolgt über den touristischen Leistungsträger als Vertragspartner von BUV. 4. Zahlungsbedingungen Bei der Online-Buchung erhalten Sie eine Bestätigung direkt an Ihre Mailadresse. Bitte beachten Sie, dass die Zahlungsmodalitäten vom jeweiligen Vermieter gelten. Nach Eingang der Buchungsbestätigung bzw. des Mietvertrages setzen Sie sich mit den Vermietern bzw. mit der in der Buchungsbestätigung angegeben Person, welche vom Vermieter für die Schlüsselübergabe betraut wurde, direkt in Verbindung, um sich über die Zahlungsmodalitäten und Schlüsselübergabe zu verständigen. Auf der Buchungsbestätigung von der BUV sind der Endpreis der gebuchten Leistung sowie eventuelle Zusatzleistungen ausgewiesen. Energiekosten, Endreinigung sind im Preis enthalten, es sei denn, es wird besonders darauf hingewiesen, dass Energiekosten, Endreinigung nicht im Preis inbegriffen sind. Der Gästebeitrag (Kurtaxe) wird entsprechend der ortsüblichen Satzung erhoben und ist ebenfalls zu zahlen. 5. Stornierung/Umbuchung Die Bedingungen für die Stornierung einer gebuchten Leistung stellt der entsprechende touristische Leistungsträger. Die Stornierung einer gebuchten Leistung ist auch über den touristischen Leistungsträger möglich. Folgende Kosten fallen bei Stornierung einer Buchung an: Gültig für Ferienwohnung/App., Ferienhaus, Bungalow, Einzelzimmer, Mehrbettzimmer: - bis zum 30. Tag vor Anreise 0 % - bis zum 28. Tag vor Anreise 15 %zzgl. 10 EUR Gebühr - bis zum 22. Tag vor Anreise 30 %zzgl. 10 EUR Gebühr - bis zum 15. Tag vor Anreise 50 %zzgl. 10 EUR Gebühr - bis zum 7. Tag vor Anreise 80 %zzgl. 10 EUR Gebühr Danach gilt der allgemeine Grundsatz von 90 %.zzgl. 10 EUR Gebühr Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, dies kann bei uns angefordert werden. Die BUV haftet nicht für Inhalte des Buchungssystems und/oder von der Plattform gelinkten Seiten. Die Haftung obliegt einzig dem entsprechenden Webmaster oder Verantwortlichen. Sollten oben stehende Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleiben davon die Bestimmungen im Übrigen unberührt. Die Parteien werden sich dann um eine zulässige Bestimmung bemühen, die der beabsichtigten Regelung möglichst nahe kommt.