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Hunde in Dänemark
Blogbeitrag vom 11.04.2014

Mit dem Hund nach Dänemark

Aufgrund zahlreicher Nachfragen wissen wir, dass unter Hundehaltern große Verunsicherung herrscht, wenn es um die Planung eines Dänemark-Urlaubs mit dem treuen Vierbeiner geht. Denn in Dänemark gibt es seit einiger Zeit ein neues Tierschutzgesetz, das vielen Hundehaltern Sorge bereitet.

Will man sich im Internet über die aktuelle Lage der Hundehaltung in Dänemark informieren, macht das die ganze Sache meist nicht leichter: So findet man viele zwiespältige Aussagen und vereinzelt hört man gar von vermeintlichen Horror-Erlebnissen deutscher Touristen, deren Hunde einfach so von der Polizei mitgenommen worden sein sollen.

„Kann mein Hund tatsächlich einfach so eingeschläfert werden?“ fragen sich viele verunsicherte Hundehalter und sehen von einem Urlaub in Dänemark sicherheitshalber ab. Da wir wissen, dass viele Ferienhausurlauber auch Hundehalter sind, die niemals ohne ihren Kameraden in den Urlaub fahren würden, wollen wir versuchen Klarheit zu schaffen und haben uns für Sie informiert. Im Folgenden erläutern wir die Fakten, die wir von der dänischen Tourismuszentrale Visit Denmark, der dänischen Botschaft und dem Deutschen Tierschutzbund erhalten haben.

Vorab sei gesagt: Grundsätzlich sind Hunde in Dänemark herzlich willkommen!

 

Die Fakten zur Hundehaltung in Dänemark



Seit 2010 gilt in Dänemark ein neues Hundegesetz. Alle dort enthaltenen Regeln gelten sowohl für Einheimische als auch für Touristen, die ihren Hund mit in den Urlaub nehmen.

 

Welche Rassen sind verboten?

Das Gesetz verbietet 13 Hunderassen und den von ihnen abstammenden Mischlingen grundsätzlich den Aufenthalt in Dänemark. Diese Hunderassen sind Pit Bull Terrier, Tosa Inu, American Staffordshire Terrier, Fila Brasileiro, Dogo Argentino (argentinische Dogge), American Bulldog, Boerboel, Kangal, Zentralasiatischer Owtscharka, Kaukasischer Owtscharka, Südrussischer Owtscharka, Tornjak, Šarplaninac.

Einzige Ausnahme: Hunde, die einer dieser Rassen angehören oder von ihnen abstammen, aber noch vor dem 17. März 2010 angeschafft wurden, sind von dem Verbot ausgeschlossen. Dennoch gelten auch hier strenge Regeln:

  • Der Zeitpunkt der Anschaffung muss durch ein schriftliches Dokument nachgewiesen werden können.
  • Der Hund muss an einer Leine gehalten werden, die maximal zwei Meter lang ist. Außerdem muss er einen Maulkorb tragen.

Diese Regeln gelten für alle öffentlichen Plätze wie Städte, Wälder, Strände oder auch nicht eingezäunte Grundstücke.

Wichtig zu beachten: Die Rassen Pit Bull Terrier und Tosa Inu sind auch von diesen Ausnahmen ausgeschlossen und grundsätzlich verboten! Wenn man sich mit Hunden anderer Rassen an die gültigen Regeln hält, sind aber keine Probleme zu erwarten.

Welche Regeln muss ich beachten?

Leinenpflicht: In Dänemark gilt für alle Hunde – egal wie groß oder klein sie sind oder welcher Rasse sie angehören – Leinenpflicht. Eine Sonderregelung gibt es für Strände: Zwischen dem 1. April und dem 30. September eines Jahres herrscht auch hier immer Leinenpflicht. Den Rest des Jahres dürfen Sie sich mit ihrem Vierbeiner an Stränden auch ohne Leine aufhalten. In Wäldern und allen anderen öffentlichen Orten besteht die Leinenpflicht dagegen ganzjährig.

Hunde in Restaurants: Wegen der Lebensmittelhygiene dürfen Haustiere jeglicher Art nicht in Restaurants mitgebracht werden. Nur ausgewiesene Blindenhunde sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

Verletzungen durch meinen Hund: Das dänische Gesetz besagt, dass Hunde, die anderen Hunden oder Menschen durch Bisse Verletzungen zufügen, eingeschläfert werden müssen. Unter Bissverletzungen wird laut dem dänischen Außenministerium „großer Schaden durch den Biss“ verstanden. Im engeren Sinne sind damit Wunden gemeint, die genäht werden müssen. Unterschieden werden muss jedoch grundsätzlich.

  • Verletzungen an anderen Hunden: Muss der angegriffene Hund wegen der Verletzung zum Tierarzt gebracht werden oder sollte er durch die Verletzung sterben, wird von einer Bissverletzung ausgegangen.
  • Verletzungen an Menschen: Hier gilt eine Bissverletzung als solche, wenn die Hilfe eines Arztes oder gar ein Krankenhausaufenthalt notwendig wird.

Sollte eine Bissverletzung festgestellt worden sein, wird eine konkrete Einschätzung und Entscheidung der dänischen Polizei nötig.

Der Handlungsspielraum der dänischen Polizei: Die Polizei muss nachvollziehbare Gründe vorbringen, Dokumente über die Abstammung eines Hundes anfordern zu dürfen. Sie darf nicht allein aufgrund des Aussehens des Hundes handeln. Im Gesetz wurde allerdings nicht festgelegt, welche Dokumente genau vorgelegt werden müssen. Es gelten aber beispielsweise Stammbuch, Stammtafel oder auch Nachweise von Personen, die die Abstammung des Hundes verifizieren können, als Beleg. Die Polizei ist berechtigt, eine Frist festzusetzen, in der die Dokumente vorgelegt werden müssen.

Wichtig ist: Kein Hund, auch wenn er zu einer der als kritisch angesehenen Rassen gehört oder eine Bissverletzung verursacht hat, wird sofort eingeschläfert. Der Besitzer muss in jedem Fall die Möglichkeit erhalten, sich zum Sachverhalt zu äußern und kann Klage gegen die Entscheidung der Polizei einlegen.

Welche konkreten Reisebestimmungen gibt es für meinen Vierbeiner?

Einreise (wichtig für alle Dänemark-Urlauber): Es ist wichtig, dass das Tier zu jeder Zeit identifizierbar ist. Hierfür sollten folgende Dinge mitgebracht werden:

  • Chip oder Tätowierung: Dies ist Pflicht. Für Tiere, die jünger als drei Jahre sind, gilt, dass sie ausschließlich durch einen Chip identifizierbar sein müssen.
  • Tollwutimpfung: Die Impfung darf nicht älter als der Chip oder die Tätowierung sein. Sollte eine Neuimpfung erforderlich sein, muss diese spätestens drei Wochen vor Anreise erfolgen.
  • Heimtierausweis: Dieser muss von einem Tierarzt angefertigt werden und eine Impfung oder Nachimpfung von Tollwut nachweisen.

Durchreise (wichtig für alle Urlauber, die beispielsweise auf dem Weg nach Schweden sind): Alle Hunde dürfen Dänemark durchreisen. Allerdings sollte dabei kein längerer Aufenthalt in Dänemark stattfinden. Kurzfristige Aufenthalte wie zum  Gassi gehen und um frische Luft zu schnappen sind erlaubt. Wir raten jedoch grundsätzlich dazu, sich an die oben genannten Regeln zu halten.

 

Die gute Nachricht!

Aktuell wird das Gesetz überarbeitet. Die Regelungen zu Bissverletzungen bei anderen Hunden sollen unter anderem präzisiert werden. Dadurch wird sich beispielsweise die komplizierte Sachlage vereinfachen, wenn Hunde beim Herumtollen mit anderen Hunden diese verletzen. Das dänische Parlament befasst sich in den kommenden Monaten mit der Überarbeitung.

Weitere detaillierte Informationen finden Sie auch bei der dänischen Botschaft oder beim deutschen Tierschutzbund (siehe die Linktipps weiter oben). Dorthin können Sie sich auch mit konkreten Fragen wenden. Zum Beispiel wenn Sie sich wegen der Einreise mit einem Mischling unsicher sind.

Eine Garantie können zwar auch wir nicht geben, aber unserer Einschätzung nach besteht keine Gefahr mit dem Hund nach Dänemark zu reisen, sofern man sich an die Regeln hält. Tausende unserer Kunden sind im letzten Jahr mit ihrem treuen Gefährten nach Dänemark gereist und von niemandem haben wir gehört, dass es Probleme irgendwelcher Art mit Hunden gegeben hat. Und auch das dänische Fremdenverkehrsamt und der deutsche Tierschutzbund haben uns bestätigt, dass ihnen keine Fälle bekannt sind, bei denen der Hund eines deutschen Touristen in Dänemark eingeschläfert worden ist.

 

Wir hoffen, wir konnten Ihnen einige nützliche Informationen zu diesem wichtigen Thema an die Hand geben.

 

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